Nachfolgelösung Schoggi-Gesetz gilt es beizubehalten

Die Schweizer Schokoladen- und Süsswarenindustrie ist weltweit für ihre herausragende Qualität bekannt. Doch die Rohstoffe wie Milch und Getreide sind in der Schweiz teuer, was die Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten erschwert. Diesen Rohstoffpreisnachteil auszugleichen, ist der Zweck der Nachfolgelösung des Schoggi-Gesetzes und hat sich bewährt. Die Weiterführung und allenfalls sogar der Ausbau dieser Nachfolgelösung Schoggigesetz ist für die exportierende Schweizer Schokoladenindustrie wie auch weitere exportierende Lebensmittelhersteller unverzichtbar, damit sie im Exportgeschäft einigermassen konkurrenzfähig sein können.  

Erfreuliche Bestätigung der Nachfolgelösung

Das SECO hat am 21. März 2025 eine Studie veröffentlicht, die den Erfolg der aktuellen Regelung bestätigt und empfiehlt, «dass der 2019 eingeführte Regelrahmen in seiner bestehenden Form erhalten bleibt.» CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE begrüssen diese Analyse und Empfehlung, da sie zeigt, dass die gewählte Lösung funktioniert und zur Stabilität der Branche beiträgt. Gleichzeitig hält die Studie fest, dass «die neu gefundene Balance jedoch fragil ist. Wenn ein zentrales Element entfernt oder geschwächt wird, könnte die Balance aus dem Gleichgewicht geraten.» Wir sind daher erfreut, dass das Parlament in der Wintersession zur gleichen Einschätzung gelangt ist und auch die Fortführung des zweiten Standbeins der Nachfolgelösung Schoggigesetz - das vereinfachte Verfahren des aktiven Veredelungsverkehrs - im Rahmen der Revision des Zollgesetzes bestätigt hat.

Das Schoggi-Gesetz: Rückblick

Das 1974 eingeführte Schoggi-Gesetz regelte die Subventionierung der Schweizer Milch- und Brotgetreideproduktion mit zwei Hauptzielen: Es sicherte faire Milch- und Getreidepreis und stärkte die Landwirtschaft, während Schokoladen-, Süsswaren- und weitere Hersteller von Lebensmitteln von vergünstigten Rohstoffen profitierten. So konnten Schweizer Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen international angeboten werden.  

Der Wandel: WTO-Konformität und die Nachfolgelösung

Mit den zunehmenden Anforderungen der Welthandelsorganisation (WTO) mussten die Exportsubventionen des Schoggi-Gesetzes schrittweise abgebaut werden. Nach dem WTO-Entscheid 2015, Exportförderungen zu verbieten, war eine Ersatzlösung erforderlich, um den Einsatz von Schweizer Milch und Getreide in der Verarbeitung weiterhin zu ermöglichen und eine wettbewerbsfähige Struktur zu schaffen. Die bisherige Unterstützung wurde in eine rein privatrechtliche Struktur und somit in eine WTO-konforme Regelung überführt, im Rahmen derer anstatt Subventionen für verarbeitende Betriebe Direktzahlungen an die Bauern ausbezahlt werden (wie z.B. die Verkehrsmilchzulage von 5 Rappen / kg, welche in den Fonds der Branchenorganisation Milch (BOM) weitergegeben werden).    

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