Verordnung zur Einfuhr von nachhaltigem Palmöl aus Indonesien

CHOCOSUISSE | BISCOSUISSE unterstützen die vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz. Sie gewährleistet, dass nur nachhaltiges Palmöl von den Zollkonzessionen profitieren kann, welche die Schweiz im Wirtschaftspartnerschaftabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (CEPA) gewährt.

Im CEPA gewährt die Schweiz für ein bestimmtes Kontingent von Palmöl, Palmstearin und Palmkernöl aus Indonesien eine Zollreduktion von 20 bis 40 Prozent, sofern das Palmöl den mit Indonesien vereinbarten Nachhaltigkeitskriterien genügt. Die in die Vernehmlassung geschickte Verordnung konkretisiert den Nachweis der Einhaltung dieser Nachhaltigkeitsziele.

Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele

Durch die Verknüpfung von Nachhaltigkeitskriterien mit den Präferenzbestimmungen werden Anreize zur Förderung des nachhaltigen Anbaus von Palmöl geschaffen. Die Verwendung bereits für Palmöl im Markt etablierter Nachhaltigkeitsstandards an Stelle des Aufbaus eines zusätzlichen, parallelen Kontrollsystems ist sinnvoll.

Spezifische Lösung

Die gemäss Verordnung zur Anwendung gelangenden Kriterien für die Nachhaltigkeitsnachweise sind spezifisch für die Palmölproduktion entwickelt worden. Für weitere Handelsabkommen muss die allfällige Verbindung von Präferenz-Zollansätzen mit Nachhaltigkeitskriterien mit Blick auf die jeweilige, konkrete Situation neu beurteilt werden.