Aussenhandelsentwicklung erhöht Dringlichkeit regulatorischer Entlastungen

2020 gingen die Exportumsätze der Schweizer Schokolade-, Backwaren- und Zuckerwarenbranchen um insgesamt 15,9 Prozent zurück. Gleichzeitig haben die Importe zugenommen. Das Auseinanderklaffen des Grenzschutzes für Rohstoffe und Fertigprodukte sowie Hindernisse regulatorischer Art befeuern die pandemiebedingte Negativ-Entwicklung. Ein Abbau von Protektionismus und administrativen Hürden ist nötiger denn je.

Die Exportumsätze der Schweizer Schokolade- und Dauerbackwarenhersteller gingen gemäss den heute publizierten Aussenhandelszahlen 2020 um je über 16 Prozent zurück, jene der Zuckerwarenhersteller um knapp 14 Prozent. Gleichzeitig nahm die Menge der importierten Waren dieser Kategorien um insgesamt 1,8 Prozent zu. Besonders ausgeprägt ist die Zunahme der Importmenge (+16,6 Prozent) bei den Dauerbackwaren. In dieser herausfordernden Situation fallen asymmetrischer Grenzschutz und regulatorische Hindernisse noch stärker ins Gewicht. Politischer Handlungsbedarf besteht beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • «Schoggigesetz»-Ersatz darf nicht länger für Käse-Stützung zweckentfremdet werden

Schweizer Rohstoffe werden durch Grenzschutzmassnahmen stark verteuert. Dieser Nachteil für Exporteure wurde früher mit dem «Schoggi-Gesetz» ausgeglichen. Seit dessen Abschaffung gibt es zwar eine WTO-konforme Ersatzlösung. Diese wird heute aber teilweise für andere Zwecke verwendet, so unter anderem zur Stützung der Käseproduktion. Diese Zweckentfremdung schwächt die Schweizer Exporteure und muss korrigiert werden.

  • Der Mindestgrenzschutz für Zucker muss rasch beendet werden

Der befristete Mindestgrenzschutz für Zucker führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Unternehmen, die in der Schweiz produzieren. Deshalb darf er keinesfalls über 2021 hinaus verlängert werden.

  • Die künftige Agrarpolitik muss den Unternehmen der zweiten Verarbeitungsstufe eine Perspektive bieten

Das wachsende Spannungsfeld zwischen grenzgeschützten Rohstoffmärkten und freien Absatzmärkten stellt die wirtschaftliche Perspektive exportierender Unternehmen der zweiten Verarbeitungsstufe mittel- und langfristig in Frage. Dem muss der Bundesrat bei der Ausrichtung der Agrarpolitik viel stärker Rechnung tragen.

  • Die Swissness-Regeln müssen den Produktionsstandort Schweiz stärken

Ein Expertenbericht empfiehlt dem Bundesrat die Angleichung der Swissness-Regeln für Lebensmittel an die Swissness-Regeln für Industriegüter. Letztere orientieren sich nicht am Rohstoffanteil, sondern an der Wertschöpfung in der Schweiz. Es wäre nicht nachvollziehbar, weshalb in der Lebensmittelbranche die Wertschöpfung nicht auch ausschlaggebend sein soll. Deshalb drängt sich eine grundsätzliche Korrektur auf.

  • Der «Swiss Finish» im Lebensmittelrecht muss abgebaut werden

Durch einen «Swiss-Finish» klaffen lebensmittelrechtliche Deklarationsvorschriften der Schweiz und der EU auseinander. Schweizer Hersteller müssen deshalb unterschiedliche Verpackungen verwenden oder alle Hinweise auf das Produktionsland streichen, um im EU-Markt gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenten zu haben. Dieses von der Schweiz selber verursachte Problem schwächt unsere Exporteure und muss rasch gelöst werden.