Komplexer Ausgleich des Grenzschutznachteils bei Milchgrundstoffen

In den zwei letzten Monaten des Jahres haben Bundesrat und Parlament wichtige Beschlüsse zu den Zulagen für die Milchwirtschaft gefällt. Damit kann die Zweckentfremdung von Geldern, welche ursprünglich für den Ausgleich des Rohstoffpreisnachteils der Exporteure vorgesehen waren, reduziert werden, ohne gleichzeitig die Verkäsungszulage zu senken.

Mit der Verabschiedung des landwirtschaftlichen Verordnungspakets erhöhte der Bundesrat im November den Ansatz der Verkehrsmilchzulage von 4,5 auf 5,0 Rappen pro Kilogramm Milch. Damit soll die zweckwidrige Verwendung eines Teils jener Geldern eingedämmt werden, welche das Parlament ursprünglich für die Ersatzlösung des «Schoggi-Gesetzes» vorgesehen hatte.

Ausgleich des Rohstoffpreisnachteils für Exporteure

Bis Ende 2018 erfolgte der Ausgleich des grenzschutzbedingten Rohstoffpreisnachteils der Exporteure über das sog. «Schoggi-Gesetz» (der Name wurde so gewählt, auch wenn Schweizer Milchschokolade «nur» ca. 40% aller milchhaltigen Exportprodukte ausmacht). Dieses System musste auf Geheiss der WTO abgeschafft werden. Zur teilweisen Kompensation des Nachteils der Exporteure beschloss das Parlament Begleitmassnahmen und bewilligte Mittel in Höhe von jährlich 94,6 Mio. Fr., wovon 78,8 Mio. Fr. für den Export-Ausgleich für Milchgrundstoffe vorgesehen wurden, der Rest für Getreidegrundstoffe. Während für Letzteres im Bundeshaushalt eine eigene Budgetposition geschaffen wurde, ordnete man die Gelder für Ersteres dem Kredit «Zulagen Milchwirtschaft» zu. Dieser Kredit beinhaltet die Zulagen für verkäste Milch, für Fütterung ohne Silage und die Verkehrsmilchzulage.

Abfluss in den Verkäsungs- statt in den Exportkanal

Bei beinahe konstanter Milchmenge erhöhte sich der Anteil verkäster Milch seit 2019 ständig. In Kombination mit dem zu tiefen Ansatz für die Verkehrsmilchzulage und der Beibehaltung des Ansatzes der Verkäsungszulage führte diese Mengenentwicklung dazu, dass jährlich rund 10 Mio. Fr. in den Verkäsungs- statt in den Exportkanal floss.

«Sowohl als auch» statt «entweder oder»

Im Rahmen der Erhöhung der Verkehrsmilchzulage sah der Bundesrat eine Senkung der Verkäsungszulage vor, um das ursprünglich vorgesehene Budget 2022 nicht zu überschreiten. Nachdem das Parlament in der Wintersession aber das Budget für die Stützung der Milchwirtschaft erhöht hat, bleibt die Verkäsungszulage nun gleich hoch wie bis anhin. Damit ist auch die Gefahr einer Senkung der Obergrenze der privaten Exportbeiträge weggefallen. Die Grundlage dieser Gefahr findet sich im BOM-Reglement. Dort ist festgehalten, dass die Milchpreisdifferenz nur bis zu einer Obergrenze von 25 Rp./kg Milch entschädigt wird. Diese Obergrenze ergibt sich aus der Summe der Verkäsungszulage und der Siloverzichtszulage plus 7 Rp.

Bei den Milchproduzenten verbleibender Teil

Auch in Zukunft werden die vom Parlament für den Export-Nachteilsausgleich vorgesehenen Mittel nicht vollumfänglich an die Exporteure ausbezahlt. So werden von den 5 Rappen pro Kilogramm Milch ab 1. Januar 2022 beispielsweise 0,5 Rappen bei den Milchproduzenten verbleiben. So hat es die Branchenorganisation Milch (BO Milch) beschlossen. Immerhin erhöht sich damit der in das Rohstoffpreisausgleichssystem fliessende Anteil von 3,6 Rappen auf 4,5 Rappen pro Kilogramm Milch, nachdem im vierten Quartal 2021 noch 0,9 Rappen pro Kilogramm Milch zurückbehalten wurden.