Massnahmen zur Wiedererstarkung der Schweizer Exporte

Die von Bundespräsident Parmelin bereits im vergangenen Jahr lancierten Runden Tische mit der Exportwirtschaft bieten eine Plattform für konstruktive Diskussionen zum Wiedererstarken der Schweizer Exporte. Für unsere Branche stehen die Beseitigung von Handelshemmnissen sowie die Verhinderung neuer und der Abbau und der Ausgleich bestehender Grenzschutznachteile im Vordergrund.

Auf den 7. Mai 2021 hat Bundespräsident Guy Parmelin exportorientierte Wirtschaftsverbände, u.a. CHOCOSUISSE, zum vierten Runden Tisch Exportwirtschaft eingeladen. Dies bietet eine wichtige Gelegenheit zum Austausch über die aktuelle Situation im Umfeld der Pandemie sowie über nötigen Handlungsbedarf.

Einbruch des Exports im Jahr 2020

Das Exportgeschäft mit Schweizer Schokolade war 2020 in allen Produktkategorien rückläufig. Die Ausfuhrmenge nahm um 11,5% ab. Der damit generierte Umsatz sank um 13,9%. Mit einem Anteil von 70% ist der Export aber weiterhin der wichtigste Absatzkanal der Schweizer Schokoladeindustrie.

Weiterhin herausfordernde Situation

Im ersten Quartal 2021 ging der Exportumsatz gegenüber der (bereits von der Pandemie negativ betroffenen) Vorjahresperiode um weitere 9% zurück. Ausserordentlich stark (um rund einen Drittel) ging im ersten Quartal des laufenden Jahres sodann der Zuckerwarenexport-Branchenumsatz zurück. Eine Erholung auf Vorkrisenniveau wird nicht vor 2022 erwartet.

Dringender politischer Handlungsbedarf

Politische Rahmenbedingungen wie zum Beispiel der Mindestgrenzschutz für Zucker oder die Zweckentfremdung von Geldern, die ursprünglich für den Grenzschutzausgleich für Exporteure vorgesehen waren, erschweren die Situation zusätzlich. Hier besteht dringender politischer Handlungsbedarf. Die nötigen Korrekturen dürfen nicht aus Gründen des Agrarschutzes oder aus Rücksichtnahme auf den Verkäsungskanal, der von der heutigen Zweckentfremdung von «Schoggigesetz-Nachfolgelösungsgeldern» profitiert, weiter verzögert werden.

Handelshemmnisse beseitigen

Ebenfalls politischer Handlungsbedarf besteht bei Beseitigung von Handelshemmnissen als Folge von Vorschriften mit «Swiss Finish»-Regeln. Kostentreibende «Swiss Finish»-Vorschriften gibt es insbesondere bei lebensmittelrechtlichen Vorgaben wie zum Beispiel bei den Regeln zur Angabe der Herkunft von Zutaten.

Freihandelsabkommen

Brasilien ist ein wichtiger Schokolademarkt, der derzeit mit Zöllen in Höhe von 20% belastet ist. Sowohl die EU als auch die Schweiz (im Kontext der EFTA) haben mit den MERCOSUR-Staaten, zu denen auch Brasilien gehört, ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Dieses ist entschieden voranzutreiben und darf nicht an innenpolitischen Hindernissen scheitern. Weitere Freihandelsabkommen wie dasjenige mit den südafrikanischen SACU-Staaten müssen sodann dringend modernisiert werden, nachdem Schokolade aus Schweizer Produktion heute gegenüber Schokolade aus der EU zolltarifarisch diskriminiert wird.