Aktuelle Entwicklungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) [Oktober 2024]
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Fristen für die Umsetzung der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) um 12 Monate zu verschieben. Sollte der Vorschlag angenommen werden, würde die Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2025 für grosse Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Um die Umsetzungsfrist anzupassen, ist eine Änderung des Verordnungstextes notwendig, daher müssen das Europäische Parlament und der Rat diesem Vorschlag noch zustimmen.
Diese Verlängerung soll den betroffenen Unternehmen mehr Zeit für die nötigen Anpassungen zur Umsetzung der Verordnung geben, während die offenen Fragen seitens EU-Kommission geklärt werden. So wurden parallel dazu lang erwartete Hilfsmittel wie aktualisierte FAQ’s und die «Guidance on EU Deforestation Regulation» veröffentlicht, welche die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen sollen. Das EU-Informationssystem, welches für die Einhaltung der Verordnung benötigt wird, soll ab Dezember 2024 verfügbar sein.
CHOCOSUISSE begrüsst die vorgeschlagene Fristverlängerung und die
Klärung offener Fragen, welche die Unternehmen zur Umsetzung benötigen.
Anliegen der Schweizer Schokoladenindustrie
- Uneingeschränkter Zugang zum EU-Informationssystem
Die Schweizer Schoggi-Hersteller brauchen einen uneingeschränkten Zugang zum EU-Informationssystem. Denn ein zentrales Problem ist für sie, dass sie voraussichtlich nur eingeschränkt Zugang zum EU-Informationssystem, mit welchem die Nachweise weitergegeben werden müssen, erhalten. Dies stellt eine direkte Benachteiligung gegenüber europäischen Wettbewerbern dar und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen in der EU. Zudem können Schweizer Unternehmen bereits als entwaldungsfrei deklarierten Kakao nicht mit dieser Deklaration in ihrer Produktion weiterverwenden, sondern müssen die gesamte Sorgfaltsprüfung nochmals vornehmen. - Due Diligence – Gleich lange Spiesse
Gemäss der EUDR können nur EU-Markteilnehmer die sogenannte Due Diligence – also die Prüfung und Verifizierung der Nachhaltigkeit – durchführen. Für Schweizer Unternehmen bedeutet dies, dass ihre Abnehmer in der EU diesen zusätzlichen Schritt der Sorgfaltsprüfung übernehmen müssen, was für sie einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Diese Benachteiligung könnte dazu führen, dass EU-Hersteller, bei denen der Käufer keine Sorgfaltsprüfung vornehmen muss, gegenüber Schweizer Herstellern bevorzugt werden. Wir fordern daher, dass Schweizer Unternehmen die Due Diligence selbst durchführen dürfen, um einen reibungslosen Export zu ermöglichen. - Übergangsregelung für Rohstoffe in Schweizer Lagern
Besonders problematisch ist die fehlende Übergangsregelung für Rohstoffe, die vor dem Stichtag der Verordnung in die Schweiz importiert wurden. Während Rohstoffe, die bis zum 31. Dezember 2024 in die EU eingeführt wurden, noch ohne Nachweise verwendet werden können, gilt diese Regelung nicht für in die Schweiz importierte Rohstoffe. Dies betrifft insbesondere lang haltbare Rohstoffe wie Kakao, die in Schweizer oder EU-Zollfreilagern gelagert werden und für die es unmöglich ist, rückwirkend Nachweise zu erbringen. Sollte diese Übergangsfrist nicht auch für Schweizer Unternehmen gelten, könnten Produkte, die vor dem Stichtag hergestellt wurden, nicht mehr in der EU verkauft werden, und müssten die bestehenden Lagerbestände weggeworfen werden – ein ökologischer und ökonomischer Unsinn. - Verlängerung der Umsetzungsfrist
Die Umsetzung der EUDR ist äusserst komplex und verlangt umfangreiche technische Anpassungen in den Lieferketten sowie der IT-Infrastruktur. Die Schaffung von Schnittstellen zwischen Lieferanten, Kunden und dem EU-Informationssystem ist zeitaufwändig und kostspielig. Die Unternehmen werden jedoch erst im Dezember 2024 Zugang zum EU-Informationssystem erhalten. Dadurch bleibt ihnen nur wenige Tage Zeit, um die neuen Prozesse zu implementieren, zu testen und umzusetzen. Diese kurze Frist ist unrealistisch. Wir plädieren daher für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr, unter der Annahme, dass bis Ende 2024 alle offenen Fragen verbindlich geklärt sind.
Zusammenarbeit für eine nachhaltige Zukunft
Die Schweizer Schokoladeindustrie nimmt ihre Verantwortung ernst und handelt in vollem Bewusstsein der Bedeutung von nachhaltigen Lieferketten. Eine Regulierung, die den unternehmerischen Tatsachen nicht gerecht wird, gefährdet unnötig die Wettbewerbsfähigkeit der Schokoladenfabrikanten. CHOCOSUISSE fordert daher gemeinsam mit seinen europäischen Partnerverbänden die rasche Klärung der offenen Fragen sowie eine Verlängerung der Umsetzungsfrist. In Zeiten von Kakaoknappheit darf es keinesfalls dazu kommen, dass Schokolade und Kakao aufgrund unausgereifter Regulierung nicht verkehrsfähig ist und im Abfall landet.
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