Lasst die Weihnachtsmänner fröhlich sein

In diesen Tagen geht in den Medien erneut das traurige Bild von gesichtslosen Schokolade-Weihnachtsmännern herum. Deren fröhliches Lächeln war chilenischen Richtern bereits vor vier Jahren ein Dorn im Auge, weshalb sie es kurzum verboten. Das absurde Urteil und das ihm zugrundeliegende Gesetz sind ein Warnruf gegen übertriebene ernährungspolitische Regulierungen.

Im Oktober 2018 erliess das höchste Gericht Chiles ein Urteil, wonach die Abbildung des Weihnachtsmanns auf Schokoladeprodukten und Süssigkeiten verboten wurde. Das Urteil erging auf Basis des chilenischen Ley 20.606, sobre la composición de los alimentos y su publicidad. Dieses Gesetz sorgte bereits bei seiner Einführung im Jahr 2016 für mediale Aufmerksamkeit, da es einige der weltweit restriktivsten Werbe- und Verkaufsverbote enthält und verunstaltende Warnhinweise auf Produkten mit hohem Salz-, Fett-, Zucker- oder Kaloriengehalt vorschreibt.

Vier Jahre nach diesem richterlichen Urteil im Andenstaat ist das Bild der gesichtslosen Schoggi-Chläuse hierzulande wieder prominent in den Medien. Dies, nachdem zwei Vertreterinnen der WHO sowie Amtspersonen diesen November am Forum zum Aktionsplan der Schweizer Ernährungsstrategie für Konsternation gesorgt hatten. Denn sie bezeichneten das äusserst restriktive chilenische Gesetz als vorbildlich.

Der Auftritt der beiden WHO-Vertreterinnen am Forum war kein Zufall. So ist in der Bundesverwaltung das Thema des an Kinder gerichteten Marketings für Lebensmittel ein Schwerpunktthema des kommenden Jahres. Es ist zu hoffen, dass dabei zumindest bei uns den Weihnachtsmännern nicht das Lachen verboten wird. In diesem Sinne: Fröhliche Weihnachten!