Lebensmittelrechts-Revision «Stretto 4»: Weitere Anpassungen sind nötig

CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE unterstützen die Ziele der Revision «Stretto 4». Bei der Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln und bei der Deklaration von Allergenspuren sind aber weitergehende Massnahmen zum Abbau von Handelshemmnissen nötig.

Die Kompatibilität der Schweizer Gesetzgebung mit dem EU-Recht und die damit einhergehende Reduktion von Handelshemmnissen ist für unsere Branche ein zentrales Anliegen. Unsere Verbände haben sich deshalb bereits im Vorfeld der Revision für eine EU-kompatible Lösung bei der Kennzeichnung von Allergenspuren sowie bei der Herkunftsdeklaration von primären Zutaten eingesetzt. Die mit «Stretto 4» vorgeschlagenen Anpassungen der Lebensmittelinformationsverordnung stellen diesbezüglich eine Verbesserung gegenüber dem Status quo dar. Dennoch verbleibt ein «Swiss Finish» bei der Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln, woraus teure Handelshemmnisse resultieren. Das Ziel der Revision, Handelshemmnissen vorzubeugen, ist daher nur teilweise erfüllt.

Um in allen Fällen eine einheitliche Verpackung für den Schweizer und den EU-Markt verwenden zu können, ist es nötig, dass:

  • bei der Deklaration von Allergenspuren auch bei der in der Schweiz obligatorischen Kennzeichnung eine Kennzeichnung der Allergengruppe (z.B. glutenhaltige Getreide oder Nüsse) möglich ist und
  • bei der in der Schweiz freiwilligen Herkunftsdeklaration von primären Zutaten die in der EU akzeptierte Formulierung «[Zutat x] stammt nicht aus [Produktionsland y]» möglich ist.

Eine weitere Verschärfung der Regeln für die Herkunftsdeklaration von Zutaten vorverpackter Lebensmittel wäre entschieden abzulehnen. Insbesondere böte die Motion 19.4083 Nicolet keine Veranlassung dafür, da sie nur den Offenverkauf betrifft. Das Kernanliegen der Motion 19.4083 Nicolet wird zudem durch die Umsetzung der Motion 20.3910 der WBK-S «Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren» in «Stretto 4» bereits weitgehend erfüllt.

Die Vernehmlassungsfrist zum Revisions-Paket «Stretto 4» endete am 31. Januar 2023. Die detaillierten Stellungnahmen der Verbände CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE finden Sie hier: (Positionen - Chocosuisse /Positionen - Biscosuisse).