Neue US-Zölle von 12,5 Prozent per 24. Juli 2026
Ab dem 24. Juli 2026 gilt für die meisten US-Importe aus der Schweiz eine neue Zollregelung. Damit werden betroffene Schweizer Unternehmen gegenüber wichtigen Wettbewerbern aus der Europäischen Union benachteiligt.
Der seit dem 24. Februar 2026 erhobene pauschale Zusatzzoll von 10 Prozent läuft am 24. Juli 2026 aus. An dessen Stelle tritt für die meisten Warenimporte aus der Schweiz eine neue Zollregelung auf Grundlage der Section-301-Untersuchung zu Zwangsarbeit in Kraft.
Für die von der Regelung erfassten Waren wird der neue Section-301-Zoll so bemessen, dass die Summe aus dem regulären Meistbegünstigungszoll (MFN) und dem Section-301-Zoll grundsätzlich 12,5 Prozent beträgt. Liegt der reguläre MFN-Zoll bereits bei mindestens 12,5 Prozent, fällt kein zusätzlicher Section-301-Zoll an.
Aus Sicht von CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE ist nicht nachvollziehbar, weshalb Schweizer Unternehmen schlechter behandelt werden als wichtige Wettbewerber aus der Europäischen Union. Für die von der Regelung erfassten Waren aus der EU gilt eine entsprechende Schwelle von 10 Prozent, während sie für Schweizer Produkte bei 12,5 Prozent liegt.
Im Bereich der schnelllebigen Konsumgüter (FMCG) können bereits geringe Preisunterschiede dazu führen, dass Produkte Marktanteile und Regalplätze verlieren und durch günstigere Konkurrenzprodukte ersetzt werden. Es ist deshalb entscheidend, dass die Zolldifferenzen gegenüber Anbietern aus anderen Ländern möglichst gering gehalten werden.
Die neue Zollregelung schafft noch keine Planungssicherheit. Die Unsicherheit für die Unternehmen bleibt bestehen, da die separate Section-301-Untersuchung zu angeblichen industriellen Überkapazitäten noch nicht abgeschlossen ist.
CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE ermutigen den Bundesrat, die Verhandlungen mit den USA zielgerichtet weiterzuführen. Ziel muss eine dauerhafte und diskriminierungsfreie Lösung sein, welche gleich lange Spiesse und verlässliche Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen schafft.