Rahmenbedingungen unter Druck

Ab dem 1. Januar 2019 werden keine Zollrückerstattungen für Milch- und Getreidegrundstoffe mehr gewährt. Dies führt zu einer spürbaren Verschlechterung der Rahmenbedingungen der exportierenden Schweizer Lebensmittelproduzenten. Die heute vom Bundesrat verabschiedeten Begleitmassnahmen sind nötig, aber ungenügend. Sie vermögen das agrarschutzbedingte Rohstoffpreishandicap nicht auszugleichen. Trotzdem wird bereits die nächste Teuerungsrunde eingeläutet: So soll auch der Zuckerpreis per 1. Januar 2019 mit neuen Zöllen erhöht werden. Damit geraten die Rahmenbedingungen unserer im internationalen Wettbewerb stehenden Schweizer Unternehmen zunehmend unter Druck.


Abschaffung von Zollrückerstattungen bei gleichzeitigem Ausbau des Agrargrenzschutzes: Diese Entwicklung stellt die exportierenden Schweizer Unternehmen der Lebensmittelbranche zunehmend vor Herausforderungen. Betroffen davon sind insbesondere die Exporteure von Schweizer Traditionsprodukten der Schokolade-, Dauerbackwaren- und Zuckerwarenindustrie. Die heute vom Bundesrat beschlossenen Begleitmassnahmen zur Abschaffung der Zollrückerstattungen sind unverzichtbar. Sie vermögen die agrarschutzbedingte Verteuerung der Produktion in der Schweiz aber nicht auszugleichen. Vielmehr droht sogar ein zusätzlicher Kostenschub.


Zweckentfremdung der Mittel durch die Milchbranche

Zutaten wie Milchpulver oder Mehl sind in der Schweiz zollgeschützt. Sie kosten deshalb ein Mehrfaches dessen, was unsere im Ausland produzierenden Konkurrenten bezahlen. Dafür, dass Schweizer Unternehmen im Export trotzdem gleich lange Spiesse haben, sorgen noch bis Ende dieses Jahres Zollrückerstattungen nach dem „Schoggigesetz“. Dieser Ausgleich wird ab 2019 auf Geheiss der WTO jedoch abgeschafft. Die Gelder, die bislang für die Zollrückerstattung an die Exporteure ausbezahlt wurden, gehen neu direkt an die Landwirtschaft. Die Milchbranche hat bereits beschlossen, bis zu rund 30% dieser Gelder für andere Zwecke als den bisherigen Ausgleich des Rohstoffpreishandicaps der Exporteure zu verwenden. Wegen dieser Zweckentfremdung und weiterer Restriktionen kann künftig nur noch ein relativ kleiner Teil des Rohstoffpreishandicaps der exportierenden Schweizer Unternehmen gedeckt werden.


Verteuerung des Zuckers mit kaum absehbaren Folgen

Gleichzeitig zur Abschaffung der Zollrückerstattungen im Milch- und Getreidebereich hat das Bundesamt für Landwirtschaft diese Woche eine Konsultation zur Einführung eines Mindest-Grenzschutzes zum Schutz des Zuckerrübenanbaus und der Zuckerproduktion in der Schweiz eröffnet. Dies hätte – ebenfalls per 1. Januar 2019 – für die Schweizer Lebensmittelindustrie Mehrkosten in Millionenhöhe zur Folge. Die weiteren damit zusammenhängenden Marktrisiken sind gewaltig und werden auch vom Bundesamt für Landwirtschaft nicht verschwiegen. Würde der Vorschlag umgesetzt, droht eine Kostenspirale, welche praktisch unaufhörlich nach oben dreht.


Dringender Appell an die Politik

Vor diesem Hintergrund richten die Schweizer Hersteller von Schokolade, Biscuits und Bonbons einen dringenden Appell an die Politik, den Rahmenbedingungen Sorge zu tragen, die nötig sind, damit unsere in aller Welt beliebten Schweizer Produkte auch weiterhin in der Schweiz produziert werden können.


Rückfragen: Urs Furrer, Geschäftsführer CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE (urs.furrer@chocosuisse.ch; 079 215 81 30)