Entlastungspaket 27: CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE warnen vor einer Erhöhung der Agrarzölle

Im Rahmen des Entlastungspakets 2027 schlägt die Finanzkommission des Nationalrats eine Erhöhung der Agrarzölle um 175 Mio. Franken vor, wobei 25 % auf Futtermittel und 75 % auf weitere Produkte erhoben würden. Angesichts der bereits hohen Rohstoffpreise lehnen CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE eine Erhöhung der Agrarzölle entschieden ab. Eine solche Erhöhung würde die Aufrechterhaltung einer wettbewerbsfähigen Produktion in der Schweiz faktisch verunmöglichen.

Laut einer Notiz des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) mit dem Titel Einnahmesteigerung durch Erhöhung der Einfuhrzölle auf Agrarprodukte würde insbesondere die Erhöhung der Einfuhrzölle auf Getreide, Mehl, Zucker, etc. die Inputkosten der Lebensmittelindustrie weiter erhöhen. Dasselbe gilt bezüglich der Zollerhöhungen im Bereich Futtermittel und Viehhaltung, da durch die teurere Viehhaltung Milchprodukte verteuert würden. Konkret erwähnt das BLW beispielsweise eine Verdreifachung der Zölle auf Weizenmehl und eine mehr als sechsfache Erhöhung der Zölle auf Zucker.

Die Rohstoffkosten für die Schweizer Schokoladeindustrie und für die Schweizer Hersteller von Dauerbackwaren und Zuckerwaren sind im internationalen Vergleich bereits sehr hoch. Derzeit ist es schwierig, mit ausländischen Produzenten preislich zu konkurrieren. Bei bestimmten Produkten wie eine Torte übersteigen die Gesamtkosten für Schweizer Agrarrohstoffe bereits den Einzelhandelspreis ähnlicher ausländischer Produkte in den Regalen der Detailhändler.

Die Annahme der vorgeschlagenen Erhöhungen der Agrarzölle hätte verheerende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hersteller von Schokolade sowie Dauerbackwaren und Zuckerwaren, sowohl auf dem Schweizer Markt gegenüber Importen als auch im Export. Ein erheblicher Teil der Produktion würde ins Ausland abwandern, weil die Wettbewerbsfähigkeit aus zwei Gründen weiter geschwächt würde:

  1. Anstieg des inländischen Preisniveaus
    Das BLW hält in seiner Notiz fest, dass eine Erhöhung der Agrarzölle auch das inländische Preisniveau entsprechend anheben würde. Damit würde sich unser Kostennachteil sowohl im Export als auch im Binnenmarkt weiter vergrössern.
  2. Zusätzliche Benachteiligung gegenüber EU-Anbietern
    Schweizer Lebensmittelhersteller würden zusätzlich gegenüber Anbietern aus der EU benachteiligt: Während sich unsere Kostenbasis erhöht, gewinnen beispielsweise importierte Backwaren im Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit. Zwar sieht Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens mit der EU einen Grenzschutz für verarbeitete Lebensmittel vor, der die Differenz bei den Agrarrohstoffpreisen abdecken sollte. Dieser Ausgleich entspricht jedoch nur noch rund 80 % der effektiven Rohstoffpreisdifferenz. Würde der Grenzschutz für Agrarrohstoffe erhöht, nähme die Preisdifferenz weiter zu, ohne dass der Grenzschutz für verarbeitete Produkte im gleichen Umfang nachziehen würde. In der Konsequenz würden sich Schweizer Lebensmittel stärker verteuern als vergleichbare Lebensmittel aus der EU.

Das Risiko von Standortverlagerungen und des Verlusts von Arbeitsplätzen und Know-how, das eine solche massiv Erhöhung der Agrarzölle mit sich bringen würde, dürfen nicht unterschätzt werden.