Quersubventionierung der Verkäsung zu Lasten der Exportwirtschaft beenden

2020 wurden im Milchbereich rund 10 Millionen Franken für die Verkäsungszulage statt für den Ausgleich des Grenzschutz-Nachteils der Exporteure verwendet. Dieser Zweckentfremdung soll nun endlich ein Riegel geschoben werden.

Im Rahmen der noch bis am 12. Mai 2021 laufenden Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021 schlägt der Bundesrat mit der Revision der Milchpreisstützungsverordnung eine Anpassung des Verkehrsmilchzulagen-Satzes vor. Das ist zur Beendigung der Zweckentfremdung von Geldern, welche das Parlament für den Grenzschutz-Nachteilsausgleich der Exportwirtschaft vorgesehen hat, dringend nötig.

Private Nachfolgelösung zum „Schoggi-Gesetz“

Zur Finanzierung der privaten Begleitmassnahmen zur Abschaffung des Agrargrenzschutz-Nachteilsausgleichs gemäss «Schoggi-Gesetz» hatte das Parlament 2018 einen Zahlungsrahmen von jährlich 94,6 Mio. Fr. beschlossen. Davon waren 78,8 Mio. Fr. für den Export-Ausgleich für Milchgrundstoffe vorgesehen. Dieser Betrag wurde dem Kredit «Zulagen Milchwirtschaft» zugeordnet, der die Zulagen für verkäste Milch, für Fütterung ohne Silage und für die Verkehrsmilchzulage beinhaltet. Für die Verkehrsmilchzulage wurde ein Satz von 4,5 Rappen pro kg Milch festgelegt. Wie es sich in der Folge zeigte, war dieser Ansatz von Beginn an zu tief.

10, 8 Mio. Franken flossen in die Verkäsungszulage statt zu den Exporteuren

Bereits 2019 stieg der Anteil verkäster Milch auf Kosten der Molkereimilch an. Im Jahr 2020 erhöhte sich der Anteil verkäste Milch erneut. Bei etwa gleichbleibender Milchproduktionsmenge führte dies zu einer weiteren Reduktion der Molkereimilchmenge. Dementsprechend wurden den Produzenten von Molkereimilch mit den 4.5 Rappen pro kg im Jahr 2020 zu wenig Zulagen für Verkehrsmilch ausgerichtet, nämlich nur 68,0 Mio. Fr. Die verbleibenden 10,8 Mio. Fr. wurden für Zulagen für verkäste Milch verwendet. Damit floss zu wenig Geld in den privaten Fonds zum Ausgleich des agrargrenzschutzbedingten Rohstoffpreisnachteils der Exporteure. Dementsprechend mussten Rückerstattungen an die Exporteure gekürzt werden.

Eine Anpassung ist dringend nötig

Um den Kredit gemäss dem Willen des Parlaments zu verwenden, schlägt der Bundesrat ab 2022 endlich eine Anpassung der Zulage für Verkehrsmilch von 4,5 Rp./kg auf 5 Rp./kg Milch vor. Damit kann die ursprünglich vorgesehene Aufteilung der Zulagen Milchwirtschaft zwischen Molkerei- und verkäster Milch zwar wieder etwas besser eingehalten werden. Im erläuternden Bericht wird aber davon ausgegangen, dass auch nach dieser Erhöhung nicht die vom Parlament vorgesehenen 78,8 Mio. Fr., sondern nur 76 Mio. Fr. ausbezahlt werden können. Um eine bessere Annäherung an den Zielwert von 78,9 Mio. Fr. zu erreichen, sollte der Satz deshalb auf 5,1 Rp./kg Milch erhöht werden.

Verkehrsmilchzulage unabhängig von Verkäsungszulage anpassen

Die Erhöhung des Ansatzes der Verkehrsmilchzulage ist im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der exportierenden Verarbeitungsbetriebe dringend nötig - dies unabhängig davon, ob gleichzeitig der Ansatz für die Verkäsungszulage gesenkt wird oder nicht.