Drohende Überregulierung für Verpackungen und Werbung

Die Möglichkeiten der Verpackung und Bewerbung von Lebensmitteln werden eingeschränkt, während Regulatoren immer mehr Deklarationspflichten ohne Zusatznutzen fordern. Gegensteuer ist dringend nötig.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist hierzulande dafür zuständig, zu regeln, welche Angaben auf einer Lebensmittelverpackung gemacht werden müssen. Nicht zuständig ist es für den Erlass von Werbeverboten. Das hält das Amt aber nicht davon ab, Werbeverbote für Lebensmittel für Kinder vorzuschlagen. Was verboten und erlaubt ist, würde sich demnach künftig nach den Ernährungsempfehlungen der WHO richten. Die WHO ist jene Organisation, welche zum Beispiel ein chilenisches Gesetz als vorbildlich bezeichnet, mit dem die Abbildung von lachenden Gesichtern auf Verpackungsfolien für Schokolade-Weihnachtsmänner verboten wird [siehe Newsletter 3/2023].

Werbeverbot auf dünnem Eis

Die vom BLV vorgeschlagenen Werbebeschränkungen ignorieren die Regelungskompetenz der Kantone und würden die künftige Rechtsetzung an die WHO delegieren. Das BLV bewegt sich aber nicht nur hier auf dünnem Eis. So musste das Amt jüngst auch eingestehen, dass eine vom ihm bestellte Studie zur angeblichen Regulierungsnotwendigkeit in keiner Weise auf statistisch repräsentativen Daten basiert.

Compliance-Kosten belasten KMU überdurchschnittlich

Egal, wie das Werbeverbot ausgestaltet würde und welche Ausnahmen allenfalls gemacht würde: Die Compliance-Kosten würden steigen. Unternehmen müssten in jedem Fall abklären, was noch erlaubt ist und was nicht: Dürfte beispielsweise ein Bäcker in der Adventszeit noch ein Weihnachtsbacken für Kinder veranstalten, oder würde er dafür bestraft? Der Aufwand für solche rechtlichen Abklärungen würden KMU besonders stark belasten.

Überschiessende EU-Regulierung für Verpackungen

In der EU ist eine Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfall unterwegs, die zu einer Einschränkung der Gestaltung von Verpackungen führen könnte. Betroffen wären u.a. Geschenk- und Saisonartikel wie beispielsweise Adventskalender. Dazu wurden in der ersten parlamentarischen Phase punktuelle Verbesserungen erzielt. Allerdings hat der EU-Rat am 18. Dezember 2023 nicht alle dieser Verbesserungen übernommen. Im Januar 2024 beginnen die sog. Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission, die voraussichtlich bis April 2024 dauern werden.

Deklaration der Zutatenherkunft: BLV auf Abwegen

Ein Schritt vorwärts, zwei Schritt zurück: So verhält sich das BLV bei den Deklarationspflichten zur Herkunft von Zutaten. Das Revisionspaket «Stretto 4» bringt – nach einer Intervention von CHOCOSUISSE|BISCOSUISSE – zwar gewisse Verbesserungen mit sich. Diese erlauben es, mit der gleichen Verpackung des Schweizer Recht und das europäische Recht einzuhalten. Nun will das BLV aber bereits wieder zurückrudern. Das Amt hat nämlich angekündigt, dass es die Deklarationspflichten schon bald wieder verschärfen will. Dies würde zu Kostensteigerungen bei Unternehmen und auch beim kantonalen Vollzug führen. Eine Notwendigkeit für eine Verschärfung der Regeln gibt es nicht. Somit scheint es sich hier um einen Fall von amtlicher Selbstbeschäftigung zu handeln, welcher ein Riegel geschoben werden muss.