Internationale Zuckerpreise steigen weiter

Ein im Oktober 2021 von der EU-Kommission veröffentlichter Bericht zeigt, dass sowohl die Weltmarktpreise als auch der EU-Marktpreis für Zucker auf deutlichem Erholungskurs sind. Die von den Eidg. Räten für die nächsten fünf Jahre beschlossene Abschottung des Schweizer Zuckermarkts trägt dieser Entwicklung nicht Rechnung.

Der Nationalrat und – mit «einigem Unbehagen», wie sich der Kommissionssprecher ausdrückte – relativ knapp auch der Ständerat haben in der Herbstsession einen bis 2026 befristeten Mindestgrenzschutz für Zucker beschlossen. Dem lag die Befürchtung zugrunde, dass die Aufhebung der Zuckerquote in der EU per 2017 den Preis für Schweizer Zucker in Bedrängnis bringen könnte.

Weltmarkt- und EU-Marktpreise haben sich erholt

Der Anfang Oktober 2021 veröffentlichte Bericht zu den Aussichten für die EU-Agrarmärkte der Europäischen Kommission zeigt nun aber, dass die Preise nach der Aufhebung der Zuckerquote in der EU per Oktober 2017 zwar wie erwartet fielen, sich danach aber wieder deutlich erholten. Inzwischen ist das Preisniveau von 2015 längst wieder erreicht.

Die EU bleibt auch 2021/22 Netto-Importeurin von Zucker

Der neueste Bericht der EU-Kommission zeigt auch, dass die EU weiterhin mehr Zucker importiert als sie exportiert. Diese Fakten stehen im Widerspruch zur wiederholten Aussage der Befürworter eines Mindestgrenzschutzes im Parlament, wonach die EU eine Netto-Importeurin von Zucker sei. Damit fallen alle zur Begründung des Mindestgrenzschutzes vorgebrachten Argumente weg. Was bleibt, ist dessen wettbewerbsverzerrende Wirkung zulasten der einheimischen Zuckerverarbeiter.

Die Probleme liegen im Anbau

Auch die diesjährige Rübenkampagne dürfte in der Schweiz wieder durchzogen ausfallen (Bauernzeitung (18.9.2021): "Die diesjährige Zuckerrübenkampagne startet"). Grund dafür sind das schlechte Wetter in den Sommermonaten und Pflanzenkrankheiten. Dagegen hilft kein Grenzschutz. So erstaunt es denn auch nicht, dass bereits mehrere Vorstösse (beispielsweise die Ende September 2021 eingereichte Standesinitiative des Kantons Freiburg) die befristete Wiederzulassung von neonicotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln verlangen.