Massnahmen für Strommangellage: Stellungnahme

Der Bundesrat schlägt für den Fall einer schweren Strommangellage vor, dass Grossverbraucher bei ihrem Stromverbrauch kontingentiert werden. Als Ultima Ratio sind sogar temporäre Netzabschaltungen vorgesehen. Das würde in der Lebensmittelindustrie aber zu einem weitgehenden Produktionsstillstand führen. Industrielle Lebensmittelhersteller sind auf eine unterbrechungsfreie Produktion angewiesen. Im Interesse der Versorgungssicherheit sind sie von den Bewirtschaftungsmassnahmen, in jedem Fall aber von Netzabschaltungen, auszunehmen.

Der Bundesrat schlägt im Rahmen einer verkürzten Vernehmlassung eine Kaskade von Massnahmen vor: Zuerst werden dringliche Sparappelle an alle Stromverbraucher gerichtet. Parallel dazu kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. Sie erfolgen in Eskalationsschritten, angefangen bei Komforteinschränkungen bis zu einschneidenden Massnahmen wie Kontingentierung und Netzabschaltungen.

Bei einer Kontingentierung und im besonderen Masse bei Netzabschaltungen steht die Lebensmittelindustrie vor riesigen Problemen: Die Betriebe sind auf eine fortlaufende Produktion angewiesen. Im Sinne der Versorgungssicherheit sollten deshalb Ausnahmen für die Lebensmittelindustrie eingeführt werden, wie dies die Verbände BISCOSUISSE und CHOCOSUISSE in ihrer Stellungnahme vom 12. Dezember ausgeführt haben.