Massnahmen für Gasmangellage: Stellungnahme

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen-Kaskade mit Blick auf eine allfällige Gasmangellage macht Sinn. Den Besonderheiten der Lebensmittelhersteller müssen aber besser Rechnung getragen werden, indem sie von einer Kontingentierung ausgenommen oder zumindest priorisiert werden. Sonst drohen im Kontingentierungsfall Kettenreaktionen, welche die Versorgungsicherheit gefährden.

In der EU werden die Bemühungen zur Verhinderung einer Gasmangellage auch auf die Sicherstellung der Versorgung von systemrelevanten Nutzern ausgerichtet. Zu letzteren gehören auch die Lebensmittelhersteller. Dies geht aus dem Plan der EU-Kommission vom Juli 2022 hervor. Die Systemrelevanz von Lebensmittelherstellern muss auch in den hierzulande vorgesehenen Massnahmen berücksichtigt werden. Dies fordern die Verbände CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE in ihrer Stellungnahme vom 22. September 2022. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe hatte der Bundesrat Ende August in die Konsultation geschickt.

Dazu und zu den weiteren Punkten verweist die Stellungnahme auch auf das gemeinsame Schreiben der Verbände der Lebensmittelindustrie vom 25. August 2022 sowie auf die Stellungnahmen der Dachverbände economiesuisse und Schweizerischer Arbeitgeberverband.