Revision des Zollgesetzes: Vereinfachungen und Rechtssicherheit

Ende August 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes und zur Schaffung eines neuen Rahmengesetzes verabschiedet. Damit wird eine weitere Etappe des Digitalisierungs- und Transformationsprogrammes (DaziT) beschritten.

Die Revision besteht aus drei Elementen:

  1. Schaffung eines Rahmengesetzes (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG))
  1. Reduktion des Zollgesetzes (ZG) auf einen reinen Abgabeerlass (Zollabgabengesetz, ZoG)
  1. Anpassung weiterer Erlasse, die mit dem BAZG-VG und dem ZoG verbunden sind

Die Botschaft sieht die Beibehaltung der Regelung des Verfahrens der aktiven Veredelung auf Gesetzesebene und eine Bestätigung des geltenden Äquivalenzprinzips vor. Demnach können zur Veredelung ins Zollgebiet verbrachte Rohstoffe und Waren durch inländische Waren ersetzt werden, die als äquivalent gelten. Dies trägt einem Anliegen nach Rechtssicherheit Rechnung, das in der Vernehmlassung von CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE sowie von weiteren Kreisen der Nahrungsmittelindustrie vorgebracht wurde.

In der Vernehmlassung zur Umsetzung des WTO-Verbots der Agrargrenzschutz-Kompensation hatten CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE vor rund fünf Jahren eigentlich die Streichung der Sonderbehandlung von landwirtschaftlichen Roh- und Grundstoffen in Artikel 12 Absatz 3 ZG beantragt. Die heute geltende Regelung ist deshalb das Ergebnis eines Konsenses.

Seit der Bundesrat Ende 2015 seine Pläne zur Umsetzung des WTO-Verbots von Grenzschutz-Ausgleichszahlungen vorstellte, war die Vereinfachung des aktiven Veredelungsverfahrens ein zentraler Bestandteil der Begleitmassnahmen. Ziel war es, die Schwächung der Wettbewerbsposition der Exportindustrie aufgrund des Wegfalls der Agrargrenzschutz-Kompensation so weit wie möglich auszugleichen. Das Festhalten am vereinfachten Verfahren der aktiven Veredelung im Rahmen der laufenden Zollgesetzrevision ist deshalb zentral.

Die Details will der Bundesrat weiterhin auf Verordnungsebene regeln. Für 2023 ist sodann eine Evaluation des Instruments angekündigt. Allerdings hat der Bundesrat bereits kürzlich in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3860 («Wie können bestehende Standortnachteile der zweiten Verarbeitungsstufe der Lebensmittelindustrie beseitigt und und künftige Nachteile verhindert werden?») auf die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung des Instruments der aktiven Veredelung hingewiesen.

Die Botschaft zur Zollgesetz-Revision differenziert für das Verfahren der aktiven Veredelung zwischen Konsultation und Information der Branchen- und Produzentenverbände. Dies trägt der Verfahrensvereinfachung Rechnung, die im Rahmen der Umsetzung des WTO-Verbots der Agrargrenzschutz-Kompensation eingeführt wurde. Andererseits setzt die Botschaft mit der neuen Möglichkeit der Information über erteilte Bewilligungen zur Einfuhr zur aktiven Veredelung ein Anliegen landwirtschaftlicher Kreise (Motion 21.3237 «Transparenz beim Veredelungsverkehr») um.

Mit Blick auf das Ziel der Revision, die Effizienzsteigerung der Zollverfahren, ist es wichtig, dass die exportierenden Branchen im weiteren gesetzgeberischen Prozess und bei der Ausarbeitung der Verordnungen aktiv einbezogen werden.