Lebensmittelrecht und -Qualität
Um den Gesundheitsschutz, den Schutz vor Täuschung und den hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln zu gewährleisten, müssen Hersteller strenge Vorgaben erfüllen. Diese sind im Lebensmittelgesetz (LMG) und in den dazugehörigen Verordnungen, Weisungen und Informationsschreiben festgehalten.
Das Schweizer Lebensmittelrecht wird laufend an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst und mit dem EU-Recht harmonisiert. Dennoch bestehen Abweichungen und daraus resultierende Handelshemmnisse punktuell fort.
Eine Übersicht über das Schweizer Lebensmittelrecht finden Sie hier.
Für Produkte, die exportiert werden, sind die im Zielland geltenden Vorgaben einzuhalten. Nachdem über 70 Prozent der Schweizer Schokolade exportiert wird – der grösste Teil davon in EU-Länder – kommt häufig ausländisches Recht zur Anwendung, besonders das EU-Recht. Eine Übersicht über das Europäische Lebensmittelrecht ist auf der Website des Europa Instituts an der Universität Zürich (EIZ) zu finden.
Viele Hersteller bringen ihre Produkte in der Schweiz und im Ausland auf den Markt. Weichen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben der Länder voneinander ab, führt dies zu Problemen und administrativem Mehraufwand. Beispiele dafür sind unterschiedliche Bestimmungen bei der Deklaration der Herkunft von Zutaten oder nicht harmonisierte Höchstwerte für Kontaminanten (z.B. Cadmium in Schokolade). Deshalb engagiert sich CHOCOSUISSE für möglichst harmonisierte Regeln.
Bei der Umsetzung des nationalen und internationalen Lebensmittelrechts unterstützt CHOCOSUISSE die Mitgliedunternehmen mit verschiedenen Hilfsmitteln (z.B. Interpretationshilfen, Faktenblätter), hilft bei Auslegungsfragen und informiert regelmässig über branchenrelevante Änderungen.
Zuständige Kommissionen: Kommission Lebensmittelrecht und Fachgruppe Schokolade