Schweizer Schokolade

Herkunftsangabe Schweiz

Unsere Schokolade ist heute auf der ganzen Welt das süsse Aushängeschild der Schweiz. Dieser Erfolg ist das Resultat des hohen Qualitätsanspruchs, den die Schweizer Schokoladehersteller an ihre Produkte stellen. Damit haben sie die Marke «Schweiz» als Sinnbild für Genuss und Qualität von Schokolade geschaffen. Unsere Unternehmen tragen die Markenbotschaft seit über einem Jahrhundert in die Welt hinaus. Der Erfolg ruft aber auch Nachahmer auf den Plan, die auf ausländischen Produkten irreführende Hinweise auf eine angeblich schweizerische Herkunft anbringen. Die Prävention, das Aufspüren und die Bekämpfung solcher Missbräuche ist seit Jahrzehnten eine zentrale Aufgabe von CHOCOSUISSE.

Prävention von Missbräuchen

CHOCOSUISSE kontrolliert systematisch und weltweit Markenanmeldungen in der Warenklasse 30, die u.a. Schokolade umfasst. Verletzt eine angemeldete Marke die Grundsätze zum Gebrauch der Herkunftsbezeichnung Schweiz, erhebt CHOCOSUISSE vor dem zuständigen Markenamt Widerspruch gegen die Eintragung.

Aufspüren von Missbräuchen

Hinweise auf Missbräuche im Markt werden über Messebesuche, die internationale Fachpresse, Internetrecherchen, Meldungen von Mitgliedunternehmen, Abklärungen durch die Länderverantwortlichen der Kommission Schweizer Schokolade (Link) und aus dem Publikum erlangt.

Wir sind froh um jede Hinweise zu einer allfälligen missbräuchlichen Verwendung von der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" für Schokolade. Meldungen auf Verdachtsfälle nehmen wir jederzeit über info@chocosuisse.ch entgegen.

Bekämpfung von Missbräuchen

Liegt ein Hinweis auf eine missbräuchliche Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz vor, klärt CHOCOSUISSE die tatsächliche Herkunft der Schokolade ab. Handelt es sich nicht um Schweizer Schokolade, verlangt CHOCOSUISSE die Einstellung der Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz und leitet bei Bedarf rechtliche Schritte ein.

Eingetragene Marken für Schweizer Schokolade

CHOCOSUISSE ist Inhaberin von Zertifizierungs- und Kollektivmarken mit den Bezeichnungen „SWITZERLAND“, „SUISSE“ und „SWISS“ in der EU, in den USA und in Kanada. Andere weltweit eingesetzte Instrumente umfassen unter anderem lauterkeitsrechtliche Abwehrmassnahmen.

Branchenvereinbarung

Die für die Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz für Schokolade geltenden Grundsätze sind in einer Branchenvereinbarung von CHOCOSUISSE geregelt. Wichtig ist die Vorgabe, dass alle Arbeitsschritte der Schokoladeherstellung zu 100% in der Schweiz durchgeführt werden müssen. Die Branchenvereinbarung stellt seit Jahrzehnten auch die Grundlage zur Rechtsdurchsetzung im In- und Ausland dar.

Zuständige Kommission: Kommission Schweizer Schokolade