Themen

Arbeitgeberfragen

Gesamtarbeitsvertrag der Schweizer Schokoladeindustrie

CHOCOSUISSE ist seit 1938 Vertragspartnerin des Gesamtarbeitsvertrags der Schweizer Schokoladeindustrie für das Betriebspersonal. Dieser gewährt dem Betriebspersonal zeitgemässe Arbeitsbedingungen und basiert auf einer absoluten Friedenspflicht. Vereinzelte Mitgliedunternehmen unterstehen dem GAV nicht, weil sie wegen bestehender Hausverträge oder wegen eines Alternativvertrages vom Geltungsbereich ausgenommen sind.

Dienstleistungen und Interessensvertretung

Die Geschäftsstelle von CHOCOSUISSE ist Anlaufstelle für arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen von Mitgliedunternehmen. Sie beobachtet die regulatorischen Entwicklungen und legt allfälligen Handlungsbedarf der Kommission für Personalfragen zur Beurteilung vor. Ein Mitglied dieser Kommission vertritt CHOCOSUISSE im Vorstand des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. Somit ist eine effektive Einflussnahme im Meinungsbildungsprozess zu Arbeitgeberfragen gewährleistet.

Ausgleichskassen Albicolac und Icolac

CHOCOSUISSE gehört zu den Gründerverbänden der Ausgleichskasse der Schokolade-, Biscuits-, Confiserie-, Teigwaren- und Kondensmilch-Industrien und Bierbrauereien (Albicolac) und der Familienausgleichskasse Icolac. Dies ermöglicht den Mitgliedunternehmen von CHOCOSUISSE eine gesetzeskonforme und kostengünstige Abwicklung der Sozialversicherungen für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zuständige Kommission: Kommission für Personalfragen